Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.386 Anfragen

Sylt und Norddeich: Wo liegt die Reiseunterkunft?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Über ein Onlineportal buchte der spätere Kläger eine Unterkunft in einem „Fährhaus“ auf Sylt. Die Reisebestätigung des beklagten Reiseveranstalters enthielt die Angabe „Fährhaus“ und den Zusatz „Norddeich“.

Nach Ansicht des Gerichts musste der Kläger aufgrund der als Reisebestätigung erhaltenen Antwort der Beklagten davon ausgehen, seinem Buchungswunsch sei entsprochen worden und er habe ein Hotelzimmer auf Sylt erhalten.

Die Reisebestätigung kann nicht als abänderndes Angebot des Reiseveranstalters angesehen werden.

Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert, dass ein abweichendes Angebot klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werde. Entscheidend ist, wie diese Bestätigung aus Sicht eines objektiven Empfängers auszulegen ist.

Ein durchschnittlicher Reisender ohne Wohnsitz in Ostfriesland muss aber nicht zwingend davon Kenntnis haben, dass „Norddeich“ ein Stadtteil der Stadt Norden in Ostfriesland ist.

Da die Reisebestätigung des Reiseveranstalters auch keine abweichende Postleitzahl enthielt, durfte der Kläger berechtigterweise davon ausgehen, der Zusatz „Norddeich“ beschreibe lediglich die örtliche Lage des Hotels, nämlich gelegen „am“ Norddeich von Sylt.

Der Kläger hatte daher Anspruch auf Minderung des vollen Reisepreises.


LG Frankfurt/Main, 27.02.2019 - Az: 2-24 S 32/18

Quelle: PM des LG Frankfurt/Main


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant