Ein Reiseveranstalter muss den Kunden nicht über Umstände informieren, die die Gültigkeit des eigenen Reisepasses betreffen.
Erklärt sich ein Reisebüro bereit, bei der Ausfüllung eines ESTA-Formulars zur Einreise in die USA behilflich zu sein, ergibt sich hieraus ohne zusätzliche Vereinbarung nicht die Verpflichtung, die Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Erklärt sich ein Reisebüro bereit, bei der Ausfüllung eines ESTA-Formulars zur Einreise in die USA behilflich zu sein, ergibt sich hieraus ohne zusätzliche Vereinbarung nicht die Verpflichtung, die Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
AG Bonn, 04.05.2016 - Az: 111 C 4/16
ECLI:DE:AGBN:2016:0504.111C4.16.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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