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Bundestag schafft Kinderreisepass ab

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519, 20/7076, 20/7293 Nr.1.8) stimmten am Freitag, 7. Juli 2023, die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einer vom Ausschuss geänderten Fassung.

CDU/CSU und Linke votierten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/7615).

Im Übrigen nahm das Parlament auch eine Entschließung an. Demnach soll die Bundesregierung nun unter anderem das Datenschutzcockpit nach Umsetzung der bereits bestehenden Anforderungen aus dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger zu etablieren und kontinuierlich weiterentwickeln. Zum Regierungsentwurf hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/7616) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können, schreibt die Regierung. „In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in dem Gesetz.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. 

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Änderungen im Innenausschuss

Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre wurde im Innenausschuss zuvor gestrichen. Auch die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe wurde geändert.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Veröffentlicht: 07.07.2023

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