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Grünes Licht für Abschaffung des Kinderreisepasses

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am 05.07.2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am 07.07.2023 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Veröffentlicht: 05.07.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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