Der Reiseveranstalter hat das Recht, eine eigenständige Kontrolle der Ausweispapiere vorzunehmen und gegebenenfalls das Boarding auch dann abzulehnen, wenn fehlerhafte Papiere (hier: ungültiger Kinderreisepass) zuvor bei der Einreise am Flughafen nicht aufgefallen sind.
Nach Ansicht des Gerichts ist hierfür auch kein besonders hervorgehobener Hinweis auf bestimmte Einreisedetails in den Reiseunterlagen erforderlich.
Nach Ansicht des Gerichts ist hierfür auch kein besonders hervorgehobener Hinweis auf bestimmte Einreisedetails in den Reiseunterlagen erforderlich.
LG Rostock, 20.12.2024 - Az: 1 O 443/24
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