- Reiserecht
- Urteile
Passagiere müssen klar und vollständig über Fluggastrechte informiert werden
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere klar und vollständig über seine Fluggastrechte informieren. Es ist nicht ausreichend, wenn in einem Informationsblatt u.a. nicht darauf hingewiesen wird, dass sich der Anspruch auf Erstattung bei einer Überbuchung aus der Erstattung des Flugticketpreises und ggf. aus einem Rückflug zum ersten Abflugort zusammensetzt und auch Informationen zum
Ausgleichsanspruch bei erheblichen Verspätungen fehlen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.182 Beratungsanfragen
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant