Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.143 Anfragen
Auch in der ersten Klasse sind Zweite-Klasse Passagiere hinzunehmen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist ein Zug überbelegt, so sind auch Zweite-Klasse Passagiere in der ersten Klasse von Passagieren der Ersten-Klasse zu dulden. Vollbelegung, Lärmbelästigung aufgrund von Telefonaten sowie hastiger Fast-food-Verzehr sind auch von Erste-Klasse Passagieren hinzunehmen.
Vorliegend wurde eine entsprechende Schadensersatzklage wegen Schlechtleistung abgewiesen.
AG Frankfurt/Main - Az: 30 C 687/04-25
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.