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Auch in der ersten Klasse sind Zweite-Klasse Passagiere hinzunehmen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Zug überbelegt, so sind auch Zweite-Klasse Passagiere in der ersten Klasse von Passagieren der Ersten-Klasse zu dulden. Vollbelegung, Lärmbelästigung aufgrund von Telefonaten sowie hastiger Fast-food-Verzehr sind auch von Erste-Klasse Passagieren hinzunehmen.
Vorliegend wurde eine entsprechende Schadensersatzklage wegen Schlechtleistung abgewiesen.


AG Frankfurt/Main - Az: 30 C 687/04-25


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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