Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.086 Anfragen

Schadensersatz wegen einer vereitelten Kreuzfahrt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Reiseveranstalter ist dem Reisenden gegenüber zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet, wenn die versprochene Reiseleistung (hier: Kreuzfahrt) nicht erbracht und das vom Gesetz vermutete Verschulden nicht widerlegt wurde.

Zum ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden gehören auch die Mehrkosten, welche die Reisenden aufwenden mussten, um in dem geplanten Reisezeitraum eine Ersatzreise durchführen zu können.

Der Anspruch ergibt sich aus § 651c Abs. 3 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Reisende, wenn der Veranstalter seiner Pflicht zur Abhilfe nicht nachkommt, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Hierzu können auch die Aufwendungen für eine Ersatzreise gehören. Der Ersatzfähigkeit der Kosten steht nicht bereits entgegen, dass die von den Reisenden durchgeführte Reise einen anderen Zuschnitt hatte als die gebuchte Reise. Für die Erforderlichkeit der Kosten der Selbstabhilfe ist darauf abzustellen, ob ein verständiger Durchschnittsreisender diese Kosten für erforderlich halten durfte. Danach dürfen die Kosten nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil es sich um ein anderes Reiseziel handelt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant