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Kreuzfahrtabbruch wegen Fehldiagnose der Schiffsärztin

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einem Ehepaar die Weiterfahrt auf einer Kreuzfahrt verwehrt, nachdem die Schiffsärztin - nach Ansicht der Reisenden zu Unrecht - einen Herzinfarkt diagnostiziert hatte. Daher verlangten die Reisenden vom Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Vor Gericht scheiterten die Reisenden jedoch mit ihrer Forderung:

Die Verantwortung für die Weiterbeförderung war nach der vorliegenden medizinischen Diagnose von Reiseleitung und Kapitän zulässigerweise abgelehnt worden.

Der Veranstalter haftet zudem nicht für einen etwaigen Fehler der Schiffsärztin, da die ärztliche Behandlung auch dann nicht Bestandteil des Reisevertrages ist, wenn im Prospekt mit einem modern eingerichteten Hospital geworben wird.


LG Bonn, 02.09.2009 - Az: 3 O 31/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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