Der Reiseveranstalter eines Urlaubs auf den Malediven sichert mit Ausführungen im Katalog, in denen die „hervorragenden und faszinierenden Tauchreviere und die faszinierende Unterwasserwelt“ erwähnt werden, nicht zu, dass die Korallenbänke intakt sind.
Er ist auch nicht verpflichtet, auf das Phänomen des Absterbens der Korallen hinzuweisen - denn dadurch wird der Zweck der Reise, Tauchgänge in der tropische Tier und Pflanzenwelt unternehmen zu können, nicht unmöglich.
Er ist auch nicht verpflichtet, auf das Phänomen des Absterbens der Korallen hinzuweisen - denn dadurch wird der Zweck der Reise, Tauchgänge in der tropische Tier und Pflanzenwelt unternehmen zu können, nicht unmöglich.
AG Bad Homburg, 28.03.2000 - Az: 2 C 3864/99 (10)
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