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Übertragung eines Reisevertrags

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Reisender seinen Reisevertrag nach § 651b BGB auf einen anderen Reisenden übertragen und nennt der Veranstalter daraufhin einen neuen Reisepreis, der im groben Missverhältnis zum vereinbarten ursprünglichen Reisepreis steht, so kann der von der Vertragsübernahme abgesehen und der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.


AG Bad Homburg, 20.04.2015 - Az: 2 C 2576/14 (27)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg