Umbuchungskosten bei Stellung eines Ersatzreisenden?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Will ein Reisender für eine gebuchte Reise einen Ersatzreisenden stellen, so darf der Reiseveranstalter die Übertragung der Reise nicht davon abhängig machen, ob (behauptete) Umbuchungskosten erstattet werden (vorliegend: 1882,00 Euro Mehrkosten).
Sofern hinsichtlich der Umbuchungskosten Streit zwischen den Vertragspartnern besteht, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Reise zunächst mit dem Ersatzreisenden durchzuführen und die von ihm behaupteten Mehrkosten dann notfalls nachträglich geltend zu machen.
Grundsätzlich ist der Veranstalter jedoch durchaus berechtigt, entstehende Mehrkosten auch ersetzt zu verlangen (§ 651 b II BGB).
LG Frankfurt/Main, 01.02.2012 - Az: 24 T 1/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...