Wird eine Ferienwohnung, ein Ferien- Apartment oder ein Ferienhaus direkt beim Eigentümer gebucht, so kommt zwischen den Parteien kein Reisevertrag, sondern ein Mietvertrag zu Stande.
In diesem Fall kommt bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel kein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit in Betracht.
In diesem Fall kommt bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel kein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit in Betracht.
AG Trier, 24.03.2000 - Az: 32C 48/00
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