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Durchfallerkrankung wegen Kläranlage: Reisemangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Reisenden machten vorliegend Ansprüche wegen Mängeln einer Pauschalreise in der Türkei geltend.

Die Reise wurde von der Familie am 2.8.2014 angetreten. Am 14.8.2014 machte der Vater eine Meldung bei der Reiseleiterin. Darin heißt es: „Gäste Meldung: Die ganze Familie mit Abständen hatten seit dem 04.08. alle 2 Tage Durchfall und Spucken. Gäste waren nicht beim Arzt. Sie haben selbst mitgebrachte Medikamente benutzt. Hotelleitung wurde informiert.“

Spätestens ab dem 15./16.8.2014 traten in der Region Geruchsimmissionen auf, die je nach Windrichtung bis zum Strandbereich vernommen werden konnten. Spätestens am 19.08.2014 wurde bekannt, dass einen Vorfall in der örtlichen Kläranlage gegeben hatte, der sich bereits Tage zuvor ereignet hatte. Dabei war es zu einer Störung der Pumpenanlage gekommen, die das Abwasser über einen Fluss in das Meer ableitete.

Nach der Rückreise wurde bei den jüngeren Sohn der Familie aufgrund einer am 16.8.2015 erfolgten Untersuchung eine Norovirus- Erkrankung festgestellt. Der Vater machte mit anwaltlichem Telefax- Schreiben vom 11.9.2014 Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend. Diese wurden zurückgewiesen.

Die Reisenden begehrten im folgenden Verfahren Reisepreisminderung für 12 Tage i.H.v. 100 % des Tagespreises. Ausgehend von dem Betrag von 6.229,00 € errechnet er einen Tagesgesamtpreis von 445,00 €.

Die Kläger gaben an, bereits am zweiten Tag nach der Ankunft in dem gebuchten Hotel seien erste Beschwerden aufgetreten. Nachdem die Familie am ersten Tag nach der Ankunft sowohl im Meer als auch im Pool baden gewesen sei, seien in der gesamten Familie starke Durchfälle und starke Bauchkrämpfe mit nachfolgendem Erbrechen aufgetreten. Weder eine Umstellung auf Schonkost noch eingesetzte Medikamente hätten Erfolg gebracht. Zwar sei die Übelkeit kurzfristig besser geworden. Der starke Durchfall habe allerdings angehalten ebenso die Bauchkrämpfe.

Diese Beschwerden seien während des gesamten Urlaubs nicht besser geworden. Der Durchfall sei insbesondere bei den zwölfjährigen Sohn zeitweise derart massiv gewesen dass dieser kaum aus dem Bett habe aufstehen können, auch die weitere Familie habe immer wieder an verstärkten Durchfällen gelitten. Der neunjährige Sohn habe zudem hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen bekommen. Der zwölfjährige Sohn habe zeitweise mehrere Stunden in der Nacht auf der Toilette verbringen müssen wegen Durchfall und immer wieder starkem Erbrechen.

Die gesamte Familie habe die Tage auf dem Zimmer verbracht, statt den Urlaub, das Hotel und die Umgebung genießen zu können.


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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