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Baulärm von früh bis spät rechtfertigt 50% Minderung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kommt es lediglich 20m von der Unterkunft entfernt auf einer Baustelle von Montags bis Sonntag und von früh bis abends (20.00 Uhr) zu erheblichen
Baulärm, so ist eine
Minderung des Reisepreises um 40% gerechtfertigt.
Sofern dem
Mangel nicht abgeholfen werden kann, ist der Zeitpunkt der Mängelrüge irrelevant.
Sofern der
Veranstalter seiner diesbezüglichen
Informationspflicht nicht nachgekommen ist und die Reisenden nicht vorab informiert hat, können weitere 10% Minderungsquote - insgesamt somit 50% - angesetzt werden.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg