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Baulärm von früh bis spät rechtfertigt 50% Minderung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es lediglich 20m von der Unterkunft entfernt auf einer Baustelle von Montags bis Sonntag und von früh bis abends (20.00 Uhr) zu erheblichen Baulärm, so ist eine Minderung des Reisepreises um 40% gerechtfertigt.

Sofern dem Mangel nicht abgeholfen werden kann, ist der Zeitpunkt der Mängelrüge irrelevant.

Sofern der Veranstalter seiner diesbezüglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist und die Reisenden nicht vorab informiert hat, können weitere 10% Minderungsquote - insgesamt somit 50% - angesetzt werden.


LG Frankfurt/Main, 02.04.2012 - Az: 2-24 O 156/11

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