Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.740 Anfragen

Baulärm von früh bis spät rechtfertigt 50% Minderung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es lediglich 20m von der Unterkunft entfernt auf einer Baustelle von Montags bis Sonntag und von früh bis abends (20.00 Uhr) zu erheblichen Baulärm, so ist eine Minderung des Reisepreises um 40% gerechtfertigt.

Sofern dem Mangel nicht abgeholfen werden kann, ist der Zeitpunkt der Mängelrüge irrelevant.

Sofern der Veranstalter seiner diesbezüglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist und die Reisenden nicht vorab informiert hat, können weitere 10% Minderungsquote - insgesamt somit 50% - angesetzt werden.


LG Frankfurt/Main, 02.04.2012 - Az: 2-24 O 156/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant