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Verzichtsklausel und Abfindung wegen Reisemängeln
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Reisender am Urlaubsort eine Abfindung erhalten und im Gegenzug eine Verzichtsklausel unterzeichnet, so kann er keine weitergehenden Ansprüche wegen eines Reisemangels mehr geltend machen.
AG Bad Homburg, 05.12.2000 - Az: 2 C 746/00 (10)
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