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Verzichtsklausel und Abfindung wegen Reisemängeln

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Reisender am Urlaubsort eine Abfindung erhalten und im Gegenzug eine Verzichtsklausel unterzeichnet, so kann er keine weitergehenden Ansprüche wegen eines Reisemangels mehr geltend machen.


AG Bad Homburg, 05.12.2000 - Az: 2 C 746/00 (10)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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