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Ständiger Wasserausfall im Hotel ist ein Reisemangel!

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ist im gebuchten Hotel täglich von 8 bis 10 Uhr sowie von 18 bis 20 Uhr keine Wasserversorgung sichergestellt, so liegt ein Reisemangel vor, da es sich hierbei um „duschintensive“ Zeiten handelt, in denen ein besonderer Bedarf an einer funktionierenden Wasserversorgung besteht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Neben den fehlenden zugesicherten Sportangeboten und dem nur unzureichend gereinigten Pool stellt es einen Reisemangel dar, dass es keine kostenlosen Snacks, sondern im Speisesaal nur das Morgen-/Mittag-/Abendbuffet bzw. deren Reste gegeben hat und die Snacks an der Pool-Bar nur gegen Bezahlung ausgegeben wurden. Im Katalog heißt es zu dem gebuchten Hotel unter der Überschrift „Bei Alltours alles inklusive„: „...zusätzlich von 10.00 Uhr bis 23.30 Uhr Snacks.“ Tatsächlich hat es jedoch keine kostenlosen Snacks gegeben. Insoweit hatten die Kläger auch bereits erstinstanzlich vorgetragen, dass es auch im Speisesaal keine Snacks gegeben habe. Die Kammer hält wegen dieses Umstandes eine Minderung des Reisepreises um 5 % für angemessen.

Ein weiterer Mangel ist darin zu sehen, dass, obwohl es sich laut Katalog um eine vollklimatisierte Ferienanlage handeln sollte, die Klimaanlage in der Unterkunft der Kläger im Dachgeschoss im 9. Stock ausfiel, wobei nachts noch Temperaturen von 25 ° herrschten. Die Klimaanlage fiel nach 2 Tagen, am 16.07.2005, bereits aus.

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LG Duisburg, 24.11.2005 - Az: 12 S 26/05

ECLI:DE:LGDU:2005:1124.12S26.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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