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Neues Hotel gegen Aufpreis, wenn die Toilette kaputt ist?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war die Toilette des gebuchten Hotels kaputt. Daher bot der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Ersatzhotel an.

Hierfür darf jedoch vom Reiseveranstalter kein Aufpreis verlangt werden - er hätte schließlich auch eine preisgleiche Unterkunft angebieten können.

Der Reisende konnte zudem für den betreffenden Tag, an dem die Toilette zusammengebrochen ist, eine Minderung von 15% sowie für den Tag des Umzugs eine Minderung von 100% ansetzen.


AG Bad Homburg, 19.07.2004 - Az: 2 C 1390/03 (12)

ECLI:DE:AGBADHO:2004:0719.2C1390.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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