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Neues Hotel gegen Aufpreis, wenn die Toilette kaputt ist?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war die Toilette des gebuchten Hotels kaputt. Daher bot der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Ersatzhotel an.

Hierfür darf jedoch vom Reiseveranstalter kein Aufpreis verlangt werden - er hätte schließlich auch eine preisgleiche Unterkunft angebieten können.

Der Reisende konnte zudem für den betreffenden Tag, an dem die Toilette zusammengebrochen ist, eine Minderung von 15% sowie für den Tag des Umzugs eine Minderung von 100% ansetzen.


AG Bad Homburg, 19.07.2004 - Az: 2 C 1390/03 (12)

ECLI:DE:AGBADHO:2004:0719.2C1390.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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