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Durchfall als Reisemangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im konkreten Fall handelte es sich um eine Reise einer Familie in die Türkei, bei der sämtliche Familienmitglieder während des Urlaubs an Durchfall, Übelkeit und Magenkrämpfen litten.

Die Reisenden forderten - nach entsprechender Beschwerde über den (vermeintlichen) Hygienemangel bei der Reiseleitung - später Schadensersatz vom Reiseveranstalter.

Eine Diarrhö kann aber nicht ohne weiteres als Reisemangel geltend gemacht werden. Der Nachweis mangelnder Verpflegung und/oder Hygiene ist nicht dadurch erbracht, dass zahlreiche andere Gäste (vorliegend: 22 weitere Gäste bei insgesamt 900 Gästen) gleiche Symptome aufwiesen.

Da eine etwaige mangelnde Einhaltung der Hygienevorschriften vorliegend letztendlich nicht nachweisbar war, bestand auch kein Anspruch des Reisenden auf Schadenersatz gegenüber dem Reiseveranstalter.


AG Hannover - Az: 502 C 171/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz