Fluggeräusche in der Zeit von 4:00 Uhr bis 24:00 Uhr wegen der Nähe des Hotels zu einem Flughafen begründen, wenn keine besonderen Erschwernisse vorgetragen werden, eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent.
LG Kleve, 25.05.2000 - Az: 6 S 60/00
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