Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.422 Anfragen

Nicht rollstuhlgerechte Kreuzfahrt: Kann Entschädigung verlangt werden?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein Rollstuhlfahrer bei Urlaubsbuchung für eine Kreuzfahrt die Maße seines Rollstuhls an, so kann er die Berücksichtigung dieser Angaben verlangen.

Erweisen sich sowohl die Kabinen- als auch die Badezimmertür als zu schmal, so kann dem Urlauber eine Entschädigung aufgrund vertaner Urlaubszeit sowie eine 50 % Erstattung des Reisepreises zustehen.

Die Begleitung erhielt im zu entscheidenden Fall eine Erstattung über 30 % des Reisepreises.


AG Bonn, 12.12.1996 - Az: 4C 191/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe