Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.096 Anfragen

Informationspflicht bei Änderung der Abflugzeit

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Veranstalter hat den Reisenden über Änderungen des Reiseverlaufs derart zu informieren, dass dieser die geänderte Reise zumutbar antreten kann.

Es ist als rechtzeitige Mitteilung anzusehen, wenn eine Vorverlegung der Abflugzeit um gut 10 Stunden 5 Tage vor den Abflugtag per Telegramm mitgeteilt wird.


AG Bad Homburg, 08.11.2000 - Az: 2 C 2165/00 - 21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant