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Keine Hinweispflicht auf Einreisebestimmungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein
Reisebüro ist bei der Vermittlung einer
Pauschalreise nicht verpflichtet, von sich aus den Reisenden über die für ihn geltenden Einreisebestimmungen des Zielstaates, z. B. die in Indien bestehende
Visumpflicht, aufzuklären. Der eigentliche Tätigkeitsbereich des Reisebüros besteht in der Vermittlung des Reisevertrages.
Der Reisende kann auch unter Berücksichtigung des Vertrauens auf die Sachkunde des Reisebüros für den Bereich der Vermittlung von Reiseleistungen nicht folgern, dass das durchschnittliche Reisebüro über die aktuellen Einreisebestimmungen sämtlicher Staaten informiert ist.
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