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Kollision eines Radfahrers mit ausfahrendem Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer als Radfahrer Einbahnstraßen und diesen zugeordnete Radwege in falscher Richtung befährt, der hat auch gegenüber aus untergeordneten Straßen einmündenden oder kreuzenden Verkehrsteilnehmern keine Vorfahrt. Im Falle der verbotswidrigen Nutzung eines Gehwegs in falscher Richtung muss dies erst recht gelten.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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