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Kollision eines Radfahrers mit ausfahrendem Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer als Radfahrer Einbahnstraßen und diesen zugeordnete Radwege in falscher Richtung befährt, der hat auch gegenüber aus untergeordneten Straßen einmündenden oder kreuzenden Verkehrsteilnehmern keine Vorfahrt. Im Falle der verbotswidrigen Nutzung eines Gehwegs in falscher Richtung muss dies erst recht gelten.

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LG Kleve, 28.02.2014 - Az: 5 S 126/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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