Rücktrittsrecht von der Reise wegen Kerosinzuschlag?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall forderte ein Reiseveranstalter vom Reisenden aufgrund gestiegener Flugbenzinpreise einen Kerosinzuschlag in Höhe von 2,4% des Reisepreises.
Diesen Zuschlag wollte der Reisende nicht tragen und von der Reise zurücktreten.
Das Gericht sah dies anders: Der Reisende ist nicht berechtigt, kostenfrei von der Reise zurückzutreten - unabhängig davon, ax prx Rdqdchpwqnysh esmzogfezk hrs ebxm xtlat.