Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.584 Anfragen

Reisepreisminderung für falsches Appartement und de Anforderungen an den Nachweis einer Salmonellen-Erkrankung

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird ein Reisender statt in dem gebuchten 2-Zimmer-Appartement in einem 1-Zimmer-Appartement untergebracht, so kann der Reisepreis um 25 % gemindert werden.

Für die Annahme einer Salmonellen-Erkrankung reicht es nicht aus, wenn ein Arzt in Deutschland diese zwar bescheinigt, das Krankenhaus am Urlaubsort die Erkrankung jedoch nicht feststellen konnte.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger buchte bei der Beklagten feine Reise nach Tunesien mit Unterbringung im Hotel T. Village in H. im Familienzimmer mit Halbpension.

Er behauptete, ihm sei statt eines 2-Zimmer-Appartements lediglich ein Zimmer mit zwei Zustellbetten zur Verfügung gestellt worden.

Zudem habe er eine Salmonellen-Erkrankung erlitten, weshalb er sich in stationäre Behandlung in die Klinik L. habe begeben müssen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist teilweise begründet. Denn dem Kläger steht nach ein Minderungsanspruch in Höhe von 25 % für die Nichteinhaltung des Reisevertrags zu. Gebucht war ein 2-Zimmer-Appartement, zur Verfügung gestellt wurde ein 1-Zimmer-Appartement.

Im übrigen liegen keine minderungsrelevanten Reisemängel vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Bad Homburg, 18.06.1998 - Az: 2 C 182/98 - 10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant