Wird für eine Kreuzfahrt unter anderem mit der Aussage „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …“ geworbenen, so ist dies irreführend.
Es gibt nämlich im Gegensatz zu Hotels kein Gütesicherungsverfahren für Kreuzfahrtschiffe.
Gleichwohl würde ein durchschnittlicher Verbraucher annehmen, dass die dem Schiff zugedachten Sterne auf einer entsprechenden Gütesicherung beruhen. Die Kategorisierung für Hotels ist aber gerade nicht auf Schiffe übertragbar.
Somit wird der Verbraucher durch diese Sterne Kategorisierung unzulässigerweise über das beworbene Schiff und auch die dort angebotenen Leistung getäuscht.
Es gibt nämlich im Gegensatz zu Hotels kein Gütesicherungsverfahren für Kreuzfahrtschiffe.
Gleichwohl würde ein durchschnittlicher Verbraucher annehmen, dass die dem Schiff zugedachten Sterne auf einer entsprechenden Gütesicherung beruhen. Die Kategorisierung für Hotels ist aber gerade nicht auf Schiffe übertragbar.
Somit wird der Verbraucher durch diese Sterne Kategorisierung unzulässigerweise über das beworbene Schiff und auch die dort angebotenen Leistung getäuscht.
Hierzu führte das Gericht aus:
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LG Offenburg, 30.07.2012 - Az: 5 O 32/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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