Zwar stellt ein Produkttest (z.B. eine Sterne-Klassifizierung) keine geschäftliche Handlung dar, wenn die Bewertung vorrangig anderen Zielen als der Absatzförderung dient. Es ist aber eine auf Absatzförderung gerichtete Wettbewerbshandlung bzw. geschäftliche Handlung anzunehmen, wenn durch irreführende Beeinflussung der Verbraucherentscheidung gezielt in den Wettbewerb von Unternehmen eingegriffen wird, z.B. indem ein hinsichtlich vieler Kriterien nicht passendes Bewertungssystem “verbiegend” herangezogen wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein auf Beherbergungsunternehmen zu Lande zugeschnittener Kriterienkatalog für eine Sterne-Klassifizierung für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen genutzt wird.
KG, 28.11.2011 - Az: 24 U 145/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...