Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.483 Anfragen

Sterne-Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar stellt ein Produkttest (z.B. eine Sterne-Klassifizierung) keine geschäftliche Handlung dar, wenn die Bewertung vorrangig anderen Zielen als der Absatzförderung dient. Es ist aber eine auf Absatzförderung gerichtete Wettbewerbshandlung bzw. geschäftliche Handlung anzunehmen, wenn durch irreführende Beeinflussung der Verbraucherentscheidung gezielt in den Wettbewerb von Unternehmen eingegriffen wird, z.B. indem ein hinsichtlich vieler Kriterien nicht passendes Bewertungssystem “verbiegend” herangezogen wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein auf Beherbergungsunternehmen zu Lande zugeschnittener Kriterienkatalog für eine Sterne-Klassifizierung für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen genutzt wird.


KG, 28.11.2011 - Az: 24 U 145/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant