Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

Keine Hotelsterne für Kreuzfahrtschiffe

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Kreuzfahrtschiff "MS Deutschland" darf sich nicht als "Fünf Sterne Superior" klassifizieren - zumindest solange nicht, bis es spezielle Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Klassifizierung u.a. deshalb unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren und somit nicht alle für deutsche Urlauber problemlos zugänglichen Schiffsangebote abgedeckt werden. Darüber hinaus ist der Kriterienkatalog des Dehoga von vornherein kein geeigneter Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen. So sind z.B. Hotelgarage und Konferenzbereich auf einem Schiff bedeutungslos. Im Gegensatz dazu finden für Seereisende relevante Gesichtspunkte wie Motorenlärm und Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung keine Berücksichtigung. Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Kabinen nicht die für Hotels der Kategorie "Fünf Sterne Superior" an Land geforderte Größe haben. Insgesamt weckt die Auszeichnung Erwartungen an Ausstattung und Komfort, die die "MS Deutschland" nicht erfüllt, so das Gericht.


LG Berlin - Az: 16 O 479/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant