Das Kreuzfahrtschiff "MS Deutschland" darf sich nicht als "Fünf Sterne Superior" klassifizieren - zumindest solange nicht, bis es spezielle Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Klassifizierung u.a. deshalb unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren und somit nicht alle für deutsche Urlauber problemlos zugänglichen Schiffsangebote abgedeckt werden. Darüber hinaus ist der Kriterienkatalog des Dehoga von vornherein kein geeigneter Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen. So sind z.B. Hotelgarage und Konferenzbereich auf einem Schiff bedeutungslos. Im Gegensatz dazu finden für Seereisende relevante Gesichtspunkte wie Motorenlärm und Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung keine Berücksichtigung. Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Kabinen nicht die für Hotels der Kategorie "Fünf Sterne Superior" an Land geforderte Größe haben. Insgesamt weckt die Auszeichnung Erwartungen an Ausstattung und Komfort, die die "MS Deutschland" nicht erfüllt, so das Gericht.
LG Berlin - Az: 16 O 479/08
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