Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Keine Hotelsterne für Kreuzfahrtschiffe

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Kreuzfahrtschiff "MS Deutschland" darf sich nicht als "Fünf Sterne Superior" klassifizieren - zumindest solange nicht, bis es spezielle Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Klassifizierung u.a. deshalb unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren und somit nicht alle für deutsche Urlauber problemlos zugänglichen Schiffsangebote abgedeckt werden. Darüber hinaus ist der Kriterienkatalog des Dehoga von vornherein kein geeigneter Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen. So sind z.B. Hotelgarage und Konferenzbereich auf einem Schiff bedeutungslos. Im Gegensatz dazu finden für Seereisende relevante Gesichtspunkte wie Motorenlärm und Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung keine Berücksichtigung. Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Kabinen nicht die für Hotels der Kategorie "Fünf Sterne Superior" an Land geforderte Größe haben. Insgesamt weckt die Auszeichnung Erwartungen an Ausstattung und Komfort, die die "MS Deutschland" nicht erfüllt, so das Gericht.


LG Berlin - Az: 16 O 479/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant