Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.104 Anfragen

Kreuzfahrt mit Dreierkabine - aber nur Betten für zwei!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte eine Familie eine Dreierkabine gebucht, die jedoch lediglich ein Doppelbett und ein sehr kurzes Sofa beinhaltete. Die Tochter konnte auf dem Sofa mit ausgestreckten Beinen nicht schlafen, sodass sich letztendlich drei Personen ins Doppelbett zwängen mussten. Die Nachtruhe war deshalb zumindest eingeschränkt.

Der Zustand der Kabine wurde von den Reisenden mit Fotos dokumentiert, die dann vom Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangten.

Der Reiseveranstalter zeigte sich uneinsichtig, sodass die Sache vor Gericht endete.

Das Gericht teilte die Ansicht der Reisenden: Wer für drei Personen Geld verlangt, muss auch für drei Personen eine ausreichende Schlafmöglichkeit zur Verfügung stellen. Es durfte daher eine Minderung von 35% angesetzt werden.


AG Offenbach, 31.01.2001 - Az: 31 C 6017/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe