Schleppt ein Reisender einen Virus auf ein Kreuzfahrtschiff ein uns steckt so andere Reisende an, so haftet die Reederei hierfür nicht. Somit kann vom Eigner auch kein Schmerzensgeld verlangt werden. Eine Virusinfektion gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
AG Offenbach - Az: 390 C 108/05
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