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Keine Haftung, wenn Mitreisende einen krank machen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schleppt ein Reisender einen Virus auf ein Kreuzfahrtschiff ein uns steckt so andere Reisende an, so haftet die Reederei hierfür nicht. Somit kann vom Eigner auch kein Schmerzensgeld verlangt werden. Eine Virusinfektion gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.


AG Offenbach - Az: 390 C 108/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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