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Keine Haftung, wenn Mitreisende einen krank machen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schleppt ein Reisender einen Virus auf ein Kreuzfahrtschiff ein uns steckt so andere Reisende an, so haftet die Reederei hierfür nicht. Somit kann vom Eigner auch kein Schmerzensgeld verlangt werden. Eine Virusinfektion gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.


AG Offenbach - Az: 390 C 108/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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