Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.963 Anfragen

„Direkt am Strand“: Reisekataloge übersetzt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beschreibt ein Reisekatalog eine Ferienanlage als „direkt am Strand“ gelegen, ist die Aussagekraft nur bedingt gegeben.

Bei der Berechnung kommt der Punkt der Ferienanlage zur Berücksichtigung, der dem Strand am nächsten liegt. Liegt der Unterbringungort des Urlaubers am anderen Ende der Anlage, so ist der längere Weg zum Strand hinzunehmen.

Das Gericht wies aus diesem Grund im zu entscheidenden Fall die Klage auf Minderung des Reisepreises ab, weil zwischen Unterkunft und Strand 800 Meter lagen.

Und selbst dann, wenn es „Ferienwohnung direkt am Strand“ geheißen hätte, würde dieses nicht bedeuten, dass der Strand zum Baden geeignet ist.


LG Kleve, 02.12.1998 - Az: 4 S 195/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg