Auch die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hat ihre Grenzen. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Reisende auf der Hotel-Liegewiese auf Zypern einen Bänderriß sowie eine Verletzung am Sprunggelenk zugezogen und verlangte u.a. 8.000 EUR Schmerzensgeld. Da die Verletzung
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