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Gemeinsames Abendessen bedeutet einheitliches Essen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hinter der Katalogbeschreibung „gemeinsames Abendessen“ verbirgt sich ein einheitliches Essen für alle Reiseteilnehmer. Dies ist kein Reisemangel.


OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - Az: 18 U 40/93


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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