Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.717 Anfragen

Komplett anderes Zimmer als im Katalog - Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Reisenden ein Hotelzimmer zugewiesen, das in erheblichem Rahmen von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht, so liegt ein Reisemangel vor.

Maßgeblich für die Vereinbarung einer Zimmerausstattung ist die Prospektbeschreibung unter Berücksichtigung der im Prospekt abgebildeten Fotos sowie des Hotelstandards und der Preiskategorie.

Das Katalog-Zimmer muss jedoch mit dem tatsächlich vermieteten Zimmer hinsichtlich der Art der Möblierung wenigstens grob vergleichbar sein.


AG Hannover, 15.01.2009 - Az: 414 C 3852/08

ECLI:DE:AGHANNO:2009:0115.414C3852.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant