Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.111 Anfragen

Rotlichtverstoß: Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Täteridentifizierung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht der Tatrichter von der Möglichkeit Gebrauch, auf ein Messfoto nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Bezug zu nehmen, sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist.

Unterbleibt - wie hier - eine (prozessordnungsgemäße) Verweisung auf das Beweisfoto, so muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist.


KG, 21.02.2018 - Az: 3 Ws (B) 27/18 - 162 Ss 11/18

ECLI:DE:KG:2018:0221.3WS.B27.18.00

Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut