Eine Ehe wird nach schottischem Recht als unheilbar zerrüttet angesehen, wenn die Eheleute während eines ununterbrochenen Zeitraums von zwei Jahren nach der Eheschließung und unmittelbar vor Einleitung der Scheidung nicht als Eheleute zusammengelebt haben. Bleibt dies im Scheidungsverfahren vor dem Sherif Court unstreitig, muss keine vollständig begründete Entscheidung über die Scheidung der Ehe ergehen. Stattdessen wird lediglich ein Extract Decree of Divorce ausgestellt. Eine solche Urkunde kann Grundlage für die Anerkennung der Scheidung durch die Landesjustizbehörde im Verfahren nach § 107 FamFG sein.
KG, 17.10.2024 - Az: 1 VA 18/23
ECLI:DE:KG:2024:1017.1VA18.23.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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