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Anerkennungsfähige Entscheidung nach schottischem Recht über die Auflösung einer Ehe

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Ehe wird nach schottischem Recht als unheilbar zerrüttet angesehen, wenn die Eheleute während eines ununterbrochenen Zeitraums von zwei Jahren nach der Eheschließung und unmittelbar vor Einleitung der Scheidung nicht als Eheleute zusammengelebt haben. Bleibt dies im Scheidungsverfahren vor dem Sherif Court unstreitig, muss keine vollständig begründete Entscheidung über die Scheidung der Ehe ergehen. Stattdessen wird lediglich ein Extract Decree of Divorce ausgestellt. Eine solche Urkunde kann Grundlage für die Anerkennung der Scheidung durch die Landesjustizbehörde im Verfahren nach § 107 FamFG sein.


KG, 17.10.2024 - Az: 1 VA 18/23

ECLI:DE:KG:2024:1017.1VA18.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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