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Ständiger Baulärm ist nicht hinzunehmen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es handelt sich um einen Reisemangel, wenn Pauschalreisende im gebuchten Hotel ständig Baulärm und Staub ausgesetzt sind.

Im vorliegenden Fall dauerten die Bauarbeiten über einen Zeitraum von elf Tagen täglich von 8.30 bis 17.30. Konkret wurden u.a. Wände aufgestemmt und Fliesen abgeschlagen. Darüber hinaus waren die Reisenden statt im gebuchten "Superior-Zimmer" in einem "Family-Zimmer" untergebracht.

Demzufolge konnten die Reisenden sich nicht unbeeinträchtigt in ihrem Zimmer aufhalten und insbesondere keine Mittagsruhe halten.

Das Gericht befand aus diesen Gründen und angesichts dessen, dass die Unterkunft die - neben der Beförderung - einzig wesentliche Reiseleistung gewesen ist, eine Minderung des Reisepreises um 2/3 für angebracht.

Auszugehen war allerdings nur von dem auf den Hotelaufenthalt entfallenden Reisepreisanteil, weil die 3tägige Busrundreise im Gegensatz zum 11tägigen Hotelaufenthalt unbeanstandet verlaufen ist.


AG Köln, 28.08.2007 - Az: 133 C 640/05

ECLI:DE:AGK:2007:0828.133C640.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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