Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Hotel „Beach Club“ ohne Strand

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nur aufgrund des Namens „Beach Club“ einer Hotelanlage lassen sich keine reiserechtlichen Ansprüche herleiten, wenn der Weg zum Strand nicht kurz genug ist. Es kommt entscheidend auf die Katalogangabe zur Strandentfernung an.

Im vorliegenden Fall befand sich im Katalog der Hinweis, dass die Entfernung zum Strand von einzelnen Gebäuden der Anlage mehrere hundert Meter betragen kann.

Die Forderung des Reisenden auf Minderung des Reisepreises wegen einem Fußweg von 700 m zum Strand wurde daher zurückgewiesen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Soweit die Klägerin eine Minderung von gut 10 % des Reisepreises daraus herleiten will, dass es einen direkten Zugang zwischen dem Haupthaus und dem Meer nicht gegeben habe, sondern man trotz einer Entfernung in Luftlinie von nur 100 m eine 700 m Fußstrecke auf befahrenen Straßen ohne Gehweg habe zurücklegen müssen, so dringt die Klägerin damit nicht durch, weil sie schon nicht darzutun vermag, dass insofern ein Reisemangel vorgelegen hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim