Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.532 Anfragen

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Kein Anspruch der auf eine Teilreparatur entfallenden Mehrwertsteuer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nunmehr von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordern.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Bundesgerichtshof hat für eine Fallkonstellation wie die vorliegende, also, dass der Geschädigte lediglich eine Teil-Reparatur vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, offen gelassen, ob dies möglich ist (BGH, 03.12.2013 - Az: VI ZR 24/13; BGH, 13.09.2016 - Az: VI ZR 654/15). In der Literatur sowie der Instanzrechtsprechung wird diese Frage teilweise bejaht. Andere Teile der Instanzrechtsprechung sowie der Literatur verneinen diese Frage.

Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung an. Wie bereits das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung argumentiert hat, meint auch der Senat, dass die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in Bezug auf die Fallkonstellation einer Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeugs aufgestellt hat (BGH, 02.10.2018 - Az: VI ZR 40/18; BGH, 13.09.2016 - Az: VI ZR 654/15; vgl. zudem für eine - allerdings ebenfalls nicht unmittelbar einschlägige - Fallkonstellation einer „Reparatur“: BGH, 24.01.2017 - Az: VI ZR 146/16), gleichermaßen für die vorliegend erörterte Fallkonstellation Anwendung finden müssen.

Dass sich, wie die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 27. Oktober 2021 argumentiert, aus den Motiven des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 14/7752, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. Dezember 2001, S. 23, rechte Spalte 6. Absatz) Abweichendes ergeben soll, vermag der Senat nach Überprüfung nicht zu erkennen.


OLG Celle, 01.12.2021 - Az: 5 U 131/21

Nachfolgend: BGH - VI ZR 1/22 (anhängig)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant