Hotel nicht fertig: Minderung des Reisepreises gerechtfertigt
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall war das gebuchte Hotel bei Reiseantritt noch nicht fertiggestellt, sodass die Reisenden - ein Ehepaar und ihr sechs Jahre altes Kind - anstatt der gebuchten zwei Zimmer lediglich ein Doppelzimmer erhielten.
Tagsüber herrschte zudem ständiger Baulärm. Pools, Sauna, Hallenbad, Fitneßraum sowie Sportanlagen waren nicht nutzbar.
Die Reise war insoweit mangelhaft. Die Mängel berechtigten vorliegend zu einer Minderung in Höhe von 60 % des Reisepreises.
LG Bonn, 14.01.1998 - Az: 5 S 161/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...