Weiterhin sollte geregelt werden, in welchen Abständen ein Austausch des Dienstwagens erfolgen soll, welches Modell und welche Ausstattung zur Verfügung gestellt wird. Selbstverständlich kann ebenfalls geregelt werden, daß Sonderwünsche hinsichtlich der Ausstattung möglich sind und die dafür anfallenden Kosten sodann vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
Im Gegensatz dazu kann eine nicht näher definierte Vereinbarung, nach der "ein Dienstwagen" zur Verfügung gestellt wird, böse Überraschungen bergen.
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