Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.023 Anfragen

Dienstwagen und Ruhegeld

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden Sachbezüge in der Versorgungsordnung generell ausgenommen oder der Begriff „ruhegeldfähiges Einkommen“ eng gefaßt, so wird ein Dienstwagen regelmäßig nicht berücksichtigt. Ein anderes gilt indes dann, wenn die Versorgungsordnung vorsieht, den Verdienst des letzten Beschäftigungsmonats als ruhegeldfähiges Einkommen zu betrachten, da die Überlassung des Dienstwagens Teil des Arbeitsentgeltes ist.

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Arbeitsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Ob ein Dienstwagen als ruhegeldfähiges Einkommen gilt, hängt von der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Sind Sachbezüge dort generell ausgenommen oder der Begriff eng gefasst, findet der Dienstwagen meist keine Berücksichtigung.
Wenn die Versorgungsordnung den Verdienst des letzten Beschäftigungsmonats als Basis für das ruhegeldfähige Einkommen heranzieht, wird der Dienstwagen als Teil des Arbeitsentgeltes in der Regel berücksichtigt.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant