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Dienstwagen - Mutterschutz

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß Entscheidung des BAG bleibt der Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG) - dies gilt sowohl für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung als auch nach der Entbindung, sofern der Dienstwagen innerhalb der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist Bestandteil des Arbeitsentgeltes war. Ein anderes gilt, wenn es sich um eine frei widerrufliche Leistung handelt.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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