Leidet ein Reisender infolge eines „Hängebetts“ im Hotel auch noch nach der Urlaubsreise unter erheblichen Rückenschmerzen und Verspannungen, kann ihm ein Minderungsrecht in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises zustehen.
Voraussetzung ist, dass die Beschwerden im einzelnen dargelegt und notfalls - etwa durch Hausarztattest - bewiesen werden können.
AG Hamburg, 03.01.2002 - Az: 22 A 23/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...