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Preisnachlass bei „Hängebett“

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Leidet ein Reisender infolge eines „Hängebetts“ im Hotel auch noch nach der Urlaubsreise unter erheblichen Rückenschmerzen und Verspannungen, kann ihm ein Minderungsrecht in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises zustehen.

Voraussetzung ist, dass die Beschwerden im einzelnen dargelegt und notfalls - etwa durch Hausarztattest - bewiesen werden können.


AG Hamburg, 03.01.2002 - Az: 22 A 23/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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