Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.284 Anfragen

Keine Liegestuhl- und Sonnenschirm-Garantie

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hotels sind nicht verpflichtet, für jeden Urlauber einen Liegestuhl bereithalten. Daher können Reisende vom Reiseveranstalter in der Regel kein Geld zurückverlangen, wenn die Liegen und Sonnenschirme im Hotel häufig belegt sind.

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Reiseveranstalter im Katalog zwar auf vorhandene Liegen und Schirme hingewiesen, ihre genaue Zahl aber nicht angegeben hat.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.284 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe