Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Sonnenschirm durch Sturm beschädigt: Zahlt die Hausratsversicherung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sehen die Versicherungsbedingungen einer Hausratsversicherung vor, dass bei Sturm und Hagel für Sachen (mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen), die sich außerhalb von Gebäuden befinden, keine Entschädigung geleistet werde, so benachteiligt diese Regelung den Versicherungsnehmer nicht unverhältnismäßig.

All diese Hausratsgegenstände (mit Ausnahme von Markisen und Antennen) können ohne unverhältnismäßigen Aufwand in Gartenhäusern oder Nebenräumen des Gebäudes bei drohendem Sturms oder zu Nachtzeiten gelagert werden. Umgekehrt wäre der Versicherer bei einer ungeschützten Lagerung im Freien mit unkalkulierbarem Schadenseintritt konfrontiert.

Daher besteht in diesem Fall auch keine Einstandspflicht der Versicherung für einen durch Sturm beschädigten Sonnenschirm, wenn sich dieser bei Schadenseintritt außerhalb von Gebäuden befunden hat.


AG Freiburg, 26.04.2021 - Az: 6 C 468/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant