Sonnenschirm durch Sturm beschädigt: Zahlt die Hausratsversicherung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sehen die Versicherungsbedingungen einer Hausratsversicherung vor, dass bei Sturm und Hagel für Sachen (mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen), die sich außerhalb von Gebäuden befinden, keine Entschädigung geleistet werde, so benachteiligt diese Regelung den Versicherungsnehmer nicht unverhältnismäßig.
All diese Hausratsgegenstände (mit Ausnahme von Markisen und Antennen) können ohne unverhältnismäßigen Aufwand in Gartenhäusern oder Nebenräumen des Gebäudes bei drohendem Sturms oder zu Nachtzeiten gelagert werden. Umgekehrt wäre der Versicherer bei einer ungeschützten Lagerung im Freien mit unkalkulierbarem Schadenseintritt konfrontiert.
Daher besteht in diesem Fall auch keine Einstandspflicht der Versicherung für einen durch Sturm beschädigten Sonnenschirm, wenn sich dieser bei Schadenseintritt außerhalb von Gebäuden befunden hat.
AG Freiburg, 26.04.2021 - Az: 6 C 468/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...