Wurde ein Erstschaden (hier: Hagelschaden) auf Gutachterbasis abgerechnet und von der Versicherung ersetzt, ohne dass die Schäden dann repariert wurden, so muss der Versicherungsnehmer bei einem zweiten Schadensfall (hier: erneuter Hagelschaden nach einem
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG München, 14.04.2011 - Az: 271 C 10327/10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


