Wurde ein Erstschaden (hier: Hagelschaden) auf Gutachterbasis abgerechnet und von der Versicherung ersetzt, ohne dass die Schäden dann repariert wurden, so muss der Versicherungsnehmer bei einem zweiten Schadensfall (hier: erneuter Hagelschaden nach einem
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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