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Hagelschaden ist kein Unfall!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Umstand, das im Kaufvertragsformular vom Verkäufer zwar zwei Heckauffahrunfälle, jedoch kein Hagelschaden angegeben wurde, bedeutet nicht, dass eine Garantie für die Hagelschadenfreiheit gegeben wurde. Im privaten Bereich ohne Beteiligung von gewerblichen Autohändlern ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung ein Hagelschaden vom Begriff des Unfalls nicht erfasst.


AG Starnberg, 29.08.2007 - Az: 2 C 1087/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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