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Hagelschaden ist kein Unfall!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Umstand, das im Kaufvertragsformular vom Verkäufer zwar zwei Heckauffahrunfälle, jedoch kein Hagelschaden angegeben wurde, bedeutet nicht, dass eine Garantie für die Hagelschadenfreiheit gegeben wurde. Im privaten Bereich ohne Beteiligung von gewerblichen Autohändlern ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung ein Hagelschaden vom Begriff des Unfalls nicht erfasst.


AG Starnberg, 29.08.2007 - Az: 2 C 1087/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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