Der Umstand, das im Kaufvertragsformular vom Verkäufer zwar zwei Heckauffahrunfälle, jedoch kein Hagelschaden angegeben wurde, bedeutet nicht, dass eine Garantie für die Hagelschadenfreiheit gegeben wurde. Im privaten Bereich ohne Beteiligung von gewerblichen Autohändlern ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung ein Hagelschaden vom Begriff des Unfalls nicht erfasst.
AG Starnberg, 29.08.2007 - Az: 2 C 1087/07
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