Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.115 Anfragen

25% Reiseminderung bei Unterbringung im „falschen“ Holiday Inn

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Unterbringung in einem Hotel mit dem Namen einer international bekannten Hotelkette (im entschiedenen Fall war es Holiday Inn), das jedoch tatsächlich dieser Kette nicht angehört, rechtfertigt auch ohne weitere konkrete Mängel eine Reisepreisminderung von 25%.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger kann von der Beklagten gemäß §§ 651 d Abs. 1, 472 BGB Rückzahlung von 25 % des Reisepreises verlangen, da die von der Beklagten erbrachte Reiseleistung mangelhaft war.

Der Reisemangel ist darin zu sehen, dass das Hotel, in welchem der Kläger untergebracht wurde, entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht der internationalen Hotelkette „Holiday Inn“ angehörte.

Dass die Unterkunft dieser Hotelkette angehören sollte, ist Vertragsbestandteil geworden, indem sich die Parteien auf eine Unterbringung in dem Hotel Holiday Inn Hurghada einigten. Diese Vereinbarung ist nicht lediglich dahingehend auszulegen, dass eine Unterbringung in demjenigen Hotel in Hurgharda, welches sich selbst als Holiday Inn bezeichnet, geschuldet war. Vielmehr kann diese Vereinbarung vor dem objektiven Empfängerhorizont nur so verstanden werden, dass seine Unterbringung in einem Mitglied der entsprechenden Hotelkette geschuldet sein sollte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant